Techniker Krankenkasse übernimmt Kosten für Osteopathie

Seit dem 01.01.2012 übernimmt die Techniker Krankenkasse 80% der Kosten für Osteopathie. Limitiert ist die Kostenübernahme auf 6 Behandlungen pro Kalenderjahr, es werden nicht mehr als 60€ pro Behandlung akzeptiert. Für die Kostenübernahme müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die osteopathische Behandlung muss Ärztlich verordnet sein.
- Der "Osteopath" muss in einem osteopathischen Verband sein oder die Ausbildung abgeschlossen haben, welche zur Aufnahme in einen Verband berechtigt.
Nach der Behandlung wird dem Patient eine Rechnung gestellt, aus der die osteopathische Leistung hervorgeht. Diese muss der Patient mit der Verordnung zum Arzt seiner Versicherung einreichen und auf die Kostenerstattung warten.
Allen "Osteopathen" empfehle ich einen Antrag auf Prüfung der Zulassung bei der TK zu stellen, um späteren Ärger zu vermeiden.
Weitere Informationen gibt es unter: http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/o/osteopathie/405096